Einkommensprinzip

Einkommensprinzip
Einkommensprinzip,
 
Brụttoeinkommensprinzip, als Streben nach möglichst maximalem Unternehmenseinkommen beziehungsweise maximalem Einkommen je Unternehmensangehörigen Formalziel ökonomischen Handelns in Genossenschafts- oder Familienbetrieben sowie in Unternehmen mit Arbeiterselbstverwaltung. Die betriebliche Ergebnisrechnung erfolgt nach dem Schema:
 
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|      | Erlös                                                           |
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| -    | Materialkosten                                              |
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| -    | Abschreibungen                                            |
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|      | Bruttoeinkommen                                         |
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| -    | gesetzliche Verpflichtungen (z. B. Steuern,     |
|      | Gebühren                                                     |
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| -    | vertragliche Verpflichtungen (z. B. Zinsen)      |
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|      | betriebliche Nettoeinkommen                         |
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Das Einkommen ist definiert als Differenz zwischen Erlös und Kosten, wobei im Gegensatz zum Gewinnprinzip die Bezüge der Beschäftigten nicht als Kosten betrachtet werden. Das betriebliche Nettoeinkommen steht für die Verteilung auf die Beschäftigten oder für Investitionen zur Verfügung.

Universal-Lexikon. 2012.

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